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Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Medienstelle:
Ab 2017 gibt es schweizweit keine obligatorischen Hundekurse mehr
Bern, 23.11.2016 - Das nationale Hundekurs-Obligatorium endet am 31. Dezember 2016. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Umsetzung beschlossen. Die Kantone können Hundekurse hingegen weiterhin vorschreiben.
In der Sommer- und Herbstsession 2016 haben die Eidgenössischen Räte die Motion „Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse" angenommen. Die schweizweit obligatorische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und -halter wurde 2008 eingeführt, dies ebenfalls aufgrund einer Motion.
Für die Umsetzung des Parlamentsentscheids musste die Tierschutzverordnung angepasst werden. Die Änderungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Ab dann gibt es auf nationaler Ebene keine obligatorischen SKN-Hundekurse mehr. Alle übrigen Tierschutzbestimmungen im Bereich der Hundehaltung gelten weiterhin, etwa zu Sozialkontakt, Bewegung, Unterkunft, Umgang, Verantwortlichkeiten und Meldepflichten. Zudem können die Kantone auch nach der Abschaffung des nationalen Obligatoriums Hundekurse vorschreiben. Diese basieren auf den kantonalen Hundegesetzen.
Bitte beachten Sie, dass alle bis am 31.12.2016 angeschafften Hunde, noch dem Obligatorium für den Sachkundenachweis unterstehen.
Der Kanton Aargau hat noch keine neuen Bestimmungen ab 1.1.2017 herausgegeben. Sie werden hier informiert, sobald wir Informationen vom Kanton Aargau erhalten haben.
Beschrieb
Weitere wichtige Infos
Wir sind durch die Stiftung für das Wohl des Hundes, Certodog®, ausgebildete und geprüfte Instruktorinnen und befähigt die nach Tierschutzverordnung obligatorischen Kurse durchzuführen.
Seit 2012 sind Annemarie Hadorn und Martina Uebersax SKN Kursleiter, die sich freiwillig der Qualitätskontrolle durch Certodog® Qualitätslabel unterziehen.
 
Die Tierschutzverordnung schreibt folgendes für Hundehalter/innen vor:
Art. 68
Anforderungen bei der Hundehaltung
1.
 Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.

2. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:

Theoriekurs nach Absatz 1
Für zukünftige Hundehalterinnen und Hundehalter bietet Prinzi & Partner laufend Theoriekurse an. Der Theoriekurs dauert 6 Stunden und es werden Ihnen folgende theoretische Kenntnisse vermittelt:

Geschichte des Hundes
Ethische Grundsätze in der Hundehaltung
Rechtsgrundlagen

Verhalten
- Artspezifische Bedürfnisse
- Sozialverhalten
- Kommunikation / Ausdrucksverhalten
- Betreuungsaufwand und tiergerechte Haltung
- Rassespezifische Verwendungszwecke

Gesundheit
- Fütterung
- Regelmässiger Tierarztbesuch
- Entwurmung und Impfung

Lernen
- Tiergerechter Umgang
- Tiergerechte Erziehung

Problemverhalten
- Wie erkenne ich ein Problem
- Aufsuchen eines Spezialisten (woran erkenne ich einen guten Spezialisten)

Der Theoriekurs wird an einem Tag oder aufgeteilt in zwei Abende angeboten.
Der Theoriekurs kostet Fr. 140.00 inklusive der vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannten Kursbestätigung und schriftlichen Unterlagen.
 
Praktischer Kurs nach Abs. 2
Ob Sie bereits einen Hund hatten oder Sie sich den ersten Hund angeschafft haben, Sie müssen mit dem neuen Hund innerhalb eines Jahres einen praktischen Kurs besuchen.
 
Wir Instruktorinnen von Prinzi & Partner freuen uns auf Sie und Ihren Hund. Obligatorisch ist der Besuch von 5 Stunden Praxiskursstunden.
Kurse finden am Wochenende oder auch Abends statt.
Wir begleiten Sie und Ihren Hund gerne durch den Kurs und es muss keine Prüfung abgelegt werden.
 
Sie haben die Möglichkeit vor dem Kurs eine unverbindliche und kostenlose Schnupperstunde bei uns zu buchen. Die Schnupperstunde gibt Ihnen und Ihrem Hund die Möglichkeit uns und unsern Hundeplatz kennen zu lernen. Anmeldung für die Schnupperstunde unter der Rubrik Aktivitäten/Schnupperstunde.
 
Der praktische Sachkundenachweiskurs wird von uns wie folgt gestaltet:

Zeit Ort Inhalt

1 Stunde

Hundeplatz
Prinzi & Partner

Wie lernt ein Hund?
Auftrainieren von:
Lobwort, Blickkontakt.
Leinenführigkeit.
Erster Schritt für den Rückruf.


1 Stunde

Hundeplatz
Prinzi & Partner

Wiederholung des bereits gelernten.
Abbruchsignal, Sitz und Platz.
Nächster Schritt für den Rückruf.


1 Stunde

Parkplatz
Waldhaus Rothrist

Wiederholung aller gelernten Hör- und Sichtzeichen.
Training des gelernten auf grössere Distanz.


1 Stunde

Parkplatz beim
Bienenhaus Gländ

Wiederholung und Vertiefung des Gelernten unter den Kontexten des alltäglichen Spaziergangs.


1 Stunde

Parkplatz Migros
Zofingen

Wir trainieren mit den Hunden das bereits Gelernte unter dem Kontext der Stadt.


Der praktische Kurs kostet inklusive der vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannten Kursbestätigung Fr. 140.00.
 
Was muss zum praktischen Kurs mitgebracht werden?
Hund, gut passendes Halsband oder Brustgeschirr, Leine, Spielzeug, kleine Leckerchen (Leckerchen muss der Hund lecker finden!).
 
Wer muss den praktischen Kurs mit dem Hund besuchen?
Die  für den Hund verantwortliche Person, welche auch bei ANIS registriert ist , muss den Kurs besuchen. Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr werden die
anerkannten Kursbestätigungen ausgestellt.
 
Dürfen Familienmitglieder oder Partner mit an dem Kurs teilnehmen?
Ja, gerne  darf ein Familienmitglied oder der Partner  Sie und den Hund zum praktischen Kurs begleiten. Da diese  Personen  auch ohne Hund vom Kurs profitieren dürfen, erheben wir Fr. 80.00 als Unkostenbeteiligung.
Für Fr. 140.00 erhält auch diese Person ohne Hund den anerkannten Nachweis vom Bundesamt für Veterinärwesen.
 
Was ist ANIS?
ANIS ist die Datenbank, wo alle Tiere, welche einen Chip haben registriert sind. Unter http://www.anis.ch können Sie -Login Besucher anklicken und bei der Rubrik "Tier suchen" die Chip-Nummer ihres Tieres eingeben. Ist diese richtig und das Tier registriert, werden Sie die Daten ihres Tieres finden. 
 
Krank oder dringend verhindert?
Sollten Sie oder Ihr Hund krank oder dringlich verhindert sein, geben wir Ihnen die Möglichkeit, das Verpasste nachzuholen.
 
Gibt es Gründe die dazu führen, dass der Nachweis nicht ausgestellt wird?
Ja, wenn Sie mehr als einmal fehlen und sie die Ausweichdaten ebenfalls nicht wahrnehmen. Wir von Prinzi & Partner legen grossen Wert auf tiergerechtes Arbeiten mit dem Hund. Sollte jemand trotz Ermahnung seinen Hund über Schmerzen, Angst oder Einschüchterung führen wollen. Wird er / sie vom Platz verwiesen und hat keine Berechtigung auf Rückerstattung der Kurskosten und der Nachweis wird nicht ausgestellt. 
 
Weitere Fragen können Ihnen möglicherweise unter der Homepage vom Bundesamt für Veterinärwesen BEVET http://www.bvet.ch beantwortet werden.
 
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie ein E-Mail oder rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie und Ihren Vierbeiner da.
 
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